Teilnahmebedingungen Gewinnspiel ELE Tribünenkarten
Bedingungen für die Teilnahme am ELE Card Gewinnspiel
„Tribünenkarten für das Spiel Schalke 04 gegen Sportclub Freiburg“
§ 1 Gewinnspiel
Im Rahmen eines bis zum 23.10.2022 laufenden Gewinnspiels verlost die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) zwei mal zwei Karten für die Tribüne in der VELTINS-Arena für das Bundesligaheimspiel des FC Schalke 04
gegen den Sportclub Freiburg 30.10.2022, Anpfiff 17:30 Uhr (Saison 2022/2023). Der
FC Schalke 04 e. V. ist weder Sponsor dieses Gewinnspiels noch anderweitig an diesem beteiligt.
§ 2 Teilnahme
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 23.10.2022, 23.59 Uhr ausschließlich über das Internet unter www.elecard.de möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die ELE Card Inhaber*innen sind, die im Zeitraum des Gewinnspiels keine Mitarbeiter*innen bzw. Angehörige von Mitarbeiter*innen der ELE oder eines mit ELE verbundenen Unternehmens sind und die nicht unmittelbar an der Planung oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem die Teilnahmeberechtigten in das Online-Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), ihre vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt), ihre ELE Card Nummer, ihre Telefonnummer und ihre E-Mail-Adresse eintragen sowie durch Setzung jeweils eines Häkchens die Kenntnisnahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigen und der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels zustimmen und anschließend auf „Jetzt teilnehmen“ klicken.
(4) Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro teilnahmeberechtigter Person möglich. Eine Mehrfachteilnahme erhöht nicht die Gewinnchance, da jede teilnahmeberechtigte Person nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.
(5) ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder zurückzufordern.
§ 3 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Auslosung der Gewinner*innen erfolgt am 24.10.2022. An der Verlosung nehmen alle Personen teil, die bis zum 23.10.2022, 23.59 Uhr per Online-Teilnahmeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind.
(2) Die Gewinner*innen werden von ELE per E-Mail oder Telefon über ihren Gewinn benachrichtigt und erklären sich damit einverstanden, namentlich auf www.elecard.de veröffentlicht zu werden.
(3) Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, nicht rechtzeitig bis zum 30.10.2022 erfolgen kann.
(4) Mit Annahme und Einlösung des Gewinns unterliegt dieser den Geschäftsbedingungen des FC Schalke 04 e. V. sowie der Grundstücks- und Stadionordnung der VELTINS-Arena.
(5) Die An- und Abreise zum Spiel sowie über den Eintritt in die VELTINS-Arena hinausgehende Leis-
tungen sind nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche Kosten für die An- und Abreise und die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des Gewinns sind beziehungsweise über den darin enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Speisen und Getränke, Garderobe, Nutzung kostenpflichtiger Parkplätze, etc.) sind vom Gewinner/von der Gewinnerin selbst zu tragen.
(6) Die Gewinne werden von einem Dienstleistungsunternehmen oder einem von diesem beauftragten Dritten an die von den Gewinner*innen bei der Gewinnspielteilnahme angegebenen Postadressen versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus.
(7) Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.
(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(9) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann ELE von dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
(1) Mit Aushändigung des Gewinns geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner/die Gewinnerin über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.
(2) ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den jeweiligen Gewinner/die jeweilige Gewinnerin ab und haftet nicht für Mängel an dem verlosten Gewinn. ELE wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f. BGB bleiben unberührt.
(3) ELE haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns (z. B. durch Verlegung des Spiels auf einen anderen Termin), eines Zuschauerausschlusses (z. B. aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie) oder einer berechtigten Spielabsage durch den Veranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
§ 6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen