Teilnahmebedingungen ELE Ballkind

Bedingungen für die Teilnahme am ELE Card Gewinnspiel

„ELE Ballkind auf Schalke“

 

§ 1    Gewinnspiel

Im Rahmen eines bis zum 21.04.2024  laufenden Gewinnspiels auf der Website www.elecard.de verlost die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) einen Platz für die Teilnahme als Ballkind beim 2. Ligaspiel FC Schalke 04 gegen Fortuna Düsseldorf der Saison 2023/2024 (27.04.2024) in der VELTINS-Arena. Der Gewinn beinhaltet zusätzlich den freien Eintritt (Tribünenplätze) für insgesamt drei Begleitpersonen des Kindes für das Spiel.

 

§ 2    Teilnahme

(1)    Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist bis zum 21.04.2024  ausschließlich über das Internet unter www.elecard.de möglich.

(2)    Teilnehmen und gewinnen können ausschließlich die Erziehungsberechtigten der Kinder, die ELE Ballkind werden möchten. Dabei wird vorausgesetzt, dass das betreffende Kind am Tag des Spiels – also am 27.04.2024 – zwischen 9 und 14 Jahre alt ist. Die das Kind anmeldende, erziehungsberechtigte Person muss im Zeitraum des Gewinnspiels Inhaber*in der ELE Card sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die im Zeitraum des Gewinnspiels Mitarbeiter*innen bzw. Angehörige von Mitarbeiter*innen der ELE oder eines mit ELE verbundenen Unternehmens sind und die unmittelbar an der Planung oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind.

(3)    Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem die teilnahmeberechtigte Person in das Online-Teilnahmeformular ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), ihre Anschrift, ihre ELE Card Nummer, ihre Telefonnummer, ihre E-Mail-Adresse sowie den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Kindes einträgt, das sie als Ballkind anmelden möchte. Des Weiteren muss sie durch Setzung jeweils eines Häkchens die Kenntnisnahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen bestätigen und der Nutzung ihrer eigenen personenbezogenen Daten sowie der personenbezogenen Daten des Kindes im Rahmen des Gewinnspiels zustimmen und anschließend auf „Teilnahmeformular absenden“ klicken.

(4)    Die Gewinnspielteilnahme ist nur einmal pro teilnahmeberechtigter Person und angemeldetem Kind möglich. Die Mehrfachteilnahme einer Person ist nur dann zulässig, wenn diese Person auch für weitere Kinder erziehungsberechtigt ist und diese für das Gewinnspiel anmelden möchte.

(5)    Die Mehrfachteilnahme einer teilnehmenden Person für ein und dasselbe Kind erhöht nicht die Gewinnchance, da die teilnahmeberechtigte Person pro angemeldetem Kind nur einmal in die Verlosung aufgenommen wird.

(6)    Es ist nicht möglich, dass zwei Personen, die für dasselbe Kind erziehungsberechtigt sind, beide unabhängig voneinander für dieses Kind an dem Gewinnspiel teilnehmen. Beide Personen werden in diesem Fall von der Verlosung ausgeschlossen.

(7)    ELE behält sich das Recht vor, Personen, die sich durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder durch sonstige Manipulation der Chancengleichheit Vorteile verschaffen, bei der Teilnahme falsche Angaben machen oder in sonstiger Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. ELE ist in derartigen Fällen berechtigt, den Gewinn – auch nachträglich – abzuerkennen oder zurückzufordern.

 

§ 3    Durchführung und Abwicklung

(1)    Die Auslosung des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt am 22.04.2024. An der Verlosung nehmen alle Personen teil, die bis zum 21.04.2024 (23.59 Uhr) per Online-Anmeldeformular an dem Gewinnspiel teilgenommen haben und zur Teilnahme an der Verlosung berechtigt sind.

(2)    Der/die Gewinner*in wird von ELE schriftlich über seinen/ihren Gewinn benachrichtigt. Aus dem Schreiben geht unter anderem hervor, wo und an welchem Ort sich das betreffende Ballkind sowie die drei Begleitpersonen vor dem Spiel einzufinden haben, um dort durch eine offizielle, mit Akkreditierungsausweis ausgestattete Begleitperson des FC Schalke 04 empfangen und ins Innere der Arena begleitet zu werden. Der Zugang zur Arena erfolgt nicht durch klassische Eintrittskarten.

(3)    Der/die Gewinner*in erklärt sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel damit einverstanden, dass sowohl sein/ihr Name als auch der Name des Ballkindes auf www.elecard.de veröffentlicht werden. Zudem erklärt er/sie sich einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen, die während des Zweitligaspiels von dem angemeldeten Ballkind gemacht werden, zur Werbung in den Medien der ELE von dieser gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Der/die Gewinner*in verzichtet in diesem Rahmen auf jegliche Honorarzahlung und erhebt keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung der vom Ballkind gemachten Foto- und Filmaufnahmen.

(4)    Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn die Gewinnbenachrichtigung aus Gründen, die in der Person des Gewinners/der Gewinnerin liegen, nicht rechtzeitig vor dem Spiel erfolgen kann. Gleiches gilt für den Fall, dass das Ballkind und/oder die begleitenden Personen nicht rechtzeitig an dem im Gewinnbenachrichtigungsschreiben angegebenen Ort erscheinen.

(5)    Mit Annahme und Einlösung des Gewinns unterliegt der/die Gewinner*in den Geschäftsbedingungen des FC Schalke 04 sowie der Grundstücks- und Stadionordnung der VELTINS-Arena.

(6)    Das Ballkind sowie die drei Begleitpersonen müssen am Spieltag zur Führung durch die VELTINS-Arena eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

(7)    Die An- und Abreise zum Spiel sind nicht Bestandteil des Gewinns. Sämtliche Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die nicht Bestandteil des Gewinns sind, beziehungsweise über den darin enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen (z. B. Speisen und Getränke etc.) sind vom Gewinner/von der Gewinnerin zu tragen.

(8)    Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.

(9)    Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

(10)  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 4    Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

ELE behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße und chancengleiche Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht wurde, kann ELE von dieser Person den ihr hierdurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 5    Haftung

(1)    Mit Aushändigung des Gewinns geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner/die Gewinnerin über und ELE wird von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei.

(2)    ELE tritt im Zeitpunkt des Gefahrübergangs alle Gewährleistungsrechte an den jeweiligen Gewinner/die jeweilige Gewinnerin ab und haftet nicht für Mängel an dem verlosten Gewinn. ELE wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. §§ 521 und 523f. BGB bleiben unberührt.

(3)    ELE haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Gewinns (z. B. durch Verlegung des Spiels auf einen anderen Termin), eines Zuschauerausschlusses (z. B. aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie) oder einer berechtigten Spielabsage durch den Veranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.

 

§ 6    Sonstiges

(1)    Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.

(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.